teilung_wohnungseigentum

Teilung in Wohneigentum

Die notarielle Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in eine Eigentumswohnanlage wird durch viele Vorschriften reglementiert. An unserem Kanzleistandort Berlin gilt eine Umwandlungsordnung, die die Aufteilung von Zinshäusern in sogenannten Milieuschutzgebieten nicht mehr – beziehungsweise nur in Ausnahmefällen – erlaubt. Wir begegnen der restriktiven Rechtslage mit einem hohen Maß an Fachwissen. Mit Erfolg: Allein im Jahr 2015 ist es uns gelungen, eine Aufteilung von rund 100 Berliner Wohn- und Gewerbeobjekten für einen ausländischen Investor zu erwirken.

Unsere Stärken:

  • Abstimmungen mit Architekten und Notariaten
  • Ausarbeitung von Teilungserklärungen
  • Vertretung des teilenden Eigentümers bei der notariellen Beurkundung
  • Rechtliche Unterstützung bei der Erledigung von zum Zwecke des Vollzugs der Teilungserklärung erlassenen Verfügungen des Grundbuchamts