Bauträgerverträge

Bauträgerverträge

Das Bauträgerrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, in dem es nur mit einer kompetenten, rechtsanwaltlichen Vertretung möglich ist, Sicherheit zu gewinnen. Ungenauigkeiten bei der Gestaltung von Baubeschreibungen und Verträgen lassen sich im Nachhinein nur schwer korrigieren und können zu erheblichen finanziellen Schäden führen.

Als Rechtsexperten auf diesem Gebiet beraten und vertreten wir seit vielen Jahren sowohl Bauträger als auch Erwerber und setzen ihre Interessen ziegerichtet durch.

Unsere Stärken:

  • Beratung beim Abschluss und Überprüfung von Bauträgerverträgen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Durchsetzung von Mängelansprüchen, auch am Gemeinschafts- und Sondereigentum bei Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Geltendmachung von Ansprüchen im Falle der Insolvenz des Bauträgers
  • Rechtliche Begleitung von Bauabnahmen