architektenrecht

Privates Baurecht

Das private Baurecht ist ein komplexes Handlungsfeld, in dem eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen Anwendung finden. Wir haben uns in diesem Rechtsgebiet auf die Interessenvertretung von Immobilienfondsgesellschaften, Investoren und privaten Immobilieneigentümern spezialisiert.

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Gewerbekomplexen, öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Turnhallen, Einfamilienhäusern, Neubauvorhaben und dem Umbau von Wohneinheiten bilden dabei einen wichtigen Beratungsschwerpunkt. Auch die Durchführung des gerichtlichen selbständigen Beweisverfahrens gehört zu unseren täglichen Aufgaben.

Unsere Stärken:

  • Rechtssichere Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen
  • Abwehr/Verfolgung von Werklohnansprüchen
  • Beratung zu und Erstellung von Nachtragsvereinbarungen zu Bauverträgen
  • Abwehr/Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen