Geschäftszeiten

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Sollten unsere Bürozeiten mit Ihrer zeitlichen Situation nicht vereinbar sein, stimmen wir Besprechungstermine im Einzelfall auch außerhalb dieser Zeiten mit Ihnen ab.

Rechtsanwaltsvergütung

Vor einer Beauftragung informieren wir Sie gern darüber, welche Kosten im Laufe des Verfahrens auf Sie zukommen können. Unsere Tätigkeiten werden grundsätzlich nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vergütet. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach der Höhe des Gegenstandswertes. Im Falle des Obsiegens entsteht für Sie – außer in arbeitsgerichtlichen Verfahren – ein Erstattungsanspruch gegenüber der Gegenseite.
Es ist natürlich nicht in jedem Fall möglich, die zu erwartenden Kosten im Voraus abschließend einschätzen zu können. Sollten sich die Kosten im Laufe des Verfahrens erheblich verändern, werden wir sie umgehend informieren und das weitere Vorgehen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten neu bewerten.

Eine Abweichung von diesem Vergütungssystem ist nur in den vom Gesetz her vorgesehenen Fällen möglich. Es ist jedoch erlaubt, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, nach der die Tätigkeit über einen Stundensatz nach dem erfolgten Zeitaufwand berechnet wird. Unsere Stundensätze liegen bei netto 250,00 EUR für die angestellten Rechtsanwälte bzw. netto 300,00 EUR für den Kanzleiinhaber/Partner.

Rechtsschutzversicherungen: Sind Sie Mitglied einer Rechtsschutzversicherung, bitten wir Sie, uns zu Beginn unserer Tätigkeit die Versicherungsdaten zu überlassen. Wir übernehmen dann gern die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und bitten um eine Kostendeckungszusage für das Verfahren.

In-house-Seminare

Vorträge zu Themen aus unseren Tätigkeitsfeldern bieten wir auf Wunsch ebenso an wie Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen für unsere Mandanten bzw. deren Mitarbeiter.

Informationen zur OS-Plattform

Seit dem 09.01.2016 gilt die sog. ODR-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013). Diese sieht die Einrichtung einer europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei Online-Käufen vor. Zu diesem Zweck steht auf der OS-Plattform ein elektronisches Beschwerdeformular zur Verfügung. Nach Einreichung der Beschwerde wird der Unternehmer über den Eingang der Beschwerde informiert. Anschließend vereinbaren der Verbraucher und der Unternehmer, von welcher nationalen Einrichtung der alternativen Streitbeilegung die Streitigkeit bearbeitet werden soll. Der ausgewählten Streitbeilegungsstelle werden daraufhin die Einzelheiten der Streitigkeit zur Bearbeitung, Lösungsfindung und Schließung der Beschwerde übermittelt.

Die ODR-Verordnung gilt nach Art. 2 Abs. 1 für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zwischen einem EU-Verbraucher und einem EU-Unternehmer, die durch Einschalten einer der EU-Kommission gemeldeten Streitbeilegungsstelle unter Nutzung der OS-Plattform erfolgt.

Insofern findet die ODR-Verordnung auch auf mit Verbrauchern geschlossene Rechtsanwaltsverträge Anwendung, die online zwischen Rechtsanwalt und Verbraucher geschlossen werden.

Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link zu finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/