privatesbaurecht

Architektenrecht

Bauvorhaben bergen große Risiken für alle am Bau Beteiligten. Dies gilt insbesondere für die Rechtsbeziehung zwischen Architekt und Bauherr. Neben der Durchsetzung des Architektenhonorars stehen auf Seiten des Bauherrn vor allem die rechtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Planungsmängeln oder Bauverzögerung im Fokus der Mandatsbetreuung.

Wir beraten und vertreten im Bereich des Architektenrechts u.a. das Land Berlin. Darüber hinaus vertrauen Architekten, Ingenieure, Bauträger, Generalunternehmer, Investoren und private Bauerherren auf das lösungsorientierte Vorgehen unserer Rechtsexperten.

Unsere Stärken:

  • Gestaltung sowie Überprüfung von Architektenverträgen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Fragen der Vergütung nach HOAI und Forderungseinzug
  • Durchsetzung von Mängelansprüchen
  • Urheberrechtsfragen
  • Probleme bei der Vertragsbeendigung und Abwicklung