bankundkapitalmarktrecht

Bank- & Kapitalmarktrecht

In Fragen des Kreditwesengesetzes haben wir uns auf die Beratung gewerblich tätiger Mandanten spezialisiert und unterstützen diese u.a. bei der Prüfung und Verhandlung von Finanzierungsverträgen.

Das Leistungsspektrum umfasst ebenfalls die Prüfung der Erlaubnispflicht und die Einholung einer BaFin-Lizenz durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Außerdem stehen wir unseren Mandanten bei Verträgen und Bewilligungsbescheiden über öffentlich-rechtliche Fördermittel beratend und vertretend zur Seite. Die rechtliche Prüfung zu Publikumsfonds sowie die Beratung und Verhandlung hinsichtlich Kapitalanlagen und Investments (z.B. Wertpapiere, Derivate, Aktien, Schuldverschreibungen) runden das umfangreiche Leistungsportfolio der Kanzlei ab.

Schwerpunkte im Überblick: